§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen liegen sämtlichen Verträgen des Vereins Grenzenlos – Wege zum Nachbarn e. V. (nachfolgend: Verein) über Führungen zugrunde.
(2) Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der individuellen und ausdrücklichen Zustimmung des Vereins in Textform.
(3) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für jedes Geschlecht.
§ 2 Führungen
(1) Führungen im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl öffentliche Führungen als auch Gruppenführungen, die von einer Gästeführung geleitet werden. Führungen können zu Fuß, mit einem Kraftfahrzeug oder einem anderen Fortbewegungsmittel (z.B. Omnibus, Fahrrad) stattfinden. Teilnehmer einer Führung sind auch Aufsichts- und Begleitpersonen.
(2) Öffentliche Führungen finden in dem vom Verein auf seiner Internetseite an den dort genannten Terminen statt.
(3) Gruppenführungen sind terminunabhängig und können in dem von dem Verein auf seiner Internetseite oder als individuell geplantes Programm gesondert organisiert gebucht werden.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Teilnahme an öffentlichen Führungen ist mit vorheriger Buchung für Jedermann möglich. Sie soll bis acht Tage vor Beginn telefonisch oder per E-Mail angemeldet werden. Mit der Teilnahme an der öffentlichen Führung kommt der Vertrag zustande. Gleichzeitig erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit der Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Eine Gruppenführung soll in Textform gebucht werden. Ein Vertrag mit dem Verein Grenzenlos – Wege zum Nachbarn e. V. kommt zustande, wenn der Verein die Buchung in Textform bestätigt. Mit der Buchung der Gruppenführung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit der Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Die vertragliche Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung in Verbindung mit den in der Buchungsbestätigung aufgeführten Leistungen. Nebenabreden, die den Inhalt der vertraglichen Leistungen verändern, haben nur Gültigkeit, soweit sie in Textform vereinbart sind. Bilddarstellungen der Führungen stellen beispielhaft mögliche Leistungen dar; hierdurch wird kein bestimmter Inhalt für die Führung garantiert. Spontane Änderungen oder Erweiterungen der Führung nach Wünschen des Kunden liegen im Ermessen der Gästeführung; § 5 Abs. 3 dieser AGB gilt entsprechend.
(2) Der Verein behält sich vor, im Vorfeld kurzfristig Änderungen insbesondere des Treffpunkts, des Zeitpunkts oder der Strecke vorzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Zumutbar sind Änderungen in der Regel dann, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Führung nicht maßgeblich beeinträchtigen oder wenn es sich um äußere, nicht vom Verein zu vertretende Umstände handelt (z.B. Straßensperrungen; Schließung von Museen; kurzfristige Erkrankungen). Der Verein ist verpflichtet, den Kunden über Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Außerdem kann er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung anbieten. Sind die Änderungen für den Kunden nicht zumutbar, steht dem Kunden das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
(3) Sämtliche Führungen werden grundsätzlich bis zu einer Gruppengröße von maximal 30 Teilnehmern durchgeführt. Bei mehr als 30 Teilnehmern ist eine Teilung in entsprechende Gruppen erforderlich. Erforderliche Aufsichts- und Begleitpersonen sind bei der Gruppengröße zu berücksichtigen.
(4) Die Auswahl der Gästeführung trifft der Verein nach Maßgabe der erforderlichen Qualifikationen. Er behält sich vor, aus wichtigem Grund auch kurzfristig eine andere als die möglicherweise ursprünglich benannte Gästeführung einzusetzen. Ein Anspruch auf die Führung mit einer bestimmten Gästeführung besteht nicht.
(5) Der Kontakt mit der Gästeführung erfolgt zu Beginn der Führung. Die Kontaktdaten der Gästeführung unterliegen dem Datenschutz und werden seitens des Vereins nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Gästeführung an Dritte weitergegeben.
(6) Verzögert sich die Führung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. Verspätung) oder wegen höherer Gewalt, kann die Gästeführung den Umfang und die Dauer der Führung im Verhältnis zur Verzögerung reduzieren. Eine Verlängerung der Führung steht im Ermessen der Gästeführung. Der Preisanspruch wird nicht berührt. § 5 Abs. 3 dieser AGB gilt entsprechend.
§ 5 Preise
(1) Als Preis der jeweiligen Führung gilt der auf der Internetseite des Vereins zum Zeitpunkt der Buchung genannte. Preise für individuell geplante Programme richten sich nach Umfang der Führung und können in der Geschäftsstelle des Vereins erfragt werden.
(2) Bei Buchung eines Busses zur Durchführung der Rundfahrt Grenzenlos über den Verein werden die genannten Kosten für den Bus direkt ohne Aufpreis an den Kunden weitergegeben. Die AGB des Busunternehmers sind für den Kunden bindend.
(3) Verlängert die Gästeführung nach einem Hinweis den ursprünglich vereinbarten Zeitrahmen der Führung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, kann für jede weitere angefangene halbe Stunde eine angemessene Aufwandsentschädigung vereinbart werden.
(4) Insbesondere bei Gruppenführungen können erforderliche Aufwendungen der Gästeführung (z.B. Fahrtkosten, Zusatzkosten für Pausenzeiten und Kosten für fremdsprachige Führungen) zusätzlich berechnet werden.
(5) Gutscheine und Ermäßigungen können bei Vorlagen einer entsprechenden Bescheinigung (z.B. Elm-Lappwald-Card oder Kulturcoupon ZeitOrte) für öffentliche Führungen Grenzenlos eingelöst werden. Der jeweilige Wert kann nicht ausgezahlt werden.
(6) Nimmt der Kunde einzelne gebuchte Leistungen nach Beginn der Führung nicht vollständig in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine Ermäßigung oder Erstattung des Preises.
(7) Der Verein ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt, die in Rechnung gestellten Beträge beinhalten daher keine Umsatzsteuer. Die Aufwandsentschädigungen der Gästeführungen sind von der Umsatzsteuer befreit.
§ 6 Zahlung
(1) Eine Rechnungsstellung erfolgt nach dem Termin der Rundfahrt.
(2) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung auf das in der Rechnung benannte Konto des Vereins Grenzenlos zu überweisen.
(3) Die Zahlung des Preises für die Teilnahme an einer öffentlichen Führung erfolgt in der Regel vor Beginn der Führung in bar an die Gästeführung. Als Beleg für die Zahlung wird eine Fahrkarte ausgestellt.
(5) Die Zahlung des Preises der jeweiligen Gruppenführung sowie eine Aufwandsentschädigung im Sinne von § 5 Abs. 3 dieser AGB oder ein Aufwendungsersatz im Sinne von § 5 Abs. 4 dieser AGB – soweit entstanden – werden in einem Bestätigungsschreiben, bzw. in der Rechnungsstellung erfasst.
§ 7 Rücktritt, Verspätung und Nichterscheinen
(1) Von einem Vertrag über eine Gruppenführung kann jederzeit zurückgetreten werden. Die Rücktrittserklärung bedarf der Textform.
(2) Bei einem Rücktritt bis zwei Arbeitstage vor dem Tag der Gruppenführung ist ein Stornierungsentgelt in Höhe von 50 € zu zahlen.
(3) Bei einem Rücktritt bis drei Arbeitstage vor dem Tag der Gruppenführung ist ein Stornierungsentgelt in Höhe von 13 € zu zahlen.
(4) Bei einem Rücktritt bis sieben Arbeitstage vor dem Tag der Gruppenführung ist wird kein Stornierungsgeld erhoben.
(5) Bei einem Rücktritt am Tag der Führung gilt die Gruppe als nicht erschienen.
(5) Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Verein unter den in der Buchungsbestätigung genannten Kontaktdaten. Arbeitstage sind die Wochentage Montag bis Freitag innerhalb der in der Buchungsbestätigung genannten Öffnungszeiten. Feiertage, Brückentage sowie die Zeit vom 24. bis zum 31. Dezember sind ausgenommen.
(6) Verspätet sich eine Gruppe, ist die Gästeführung verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Beginn der Führung einzuhalten. Verspätet sich eine Gruppe um mehr als 30 Minuten gilt sie als nicht erschienen. § 4 Abs. 6 dieser AGB bleibt unberührt.
(7) Bricht die Gästeführung eine Gruppenführung ab, aus Gründen die der Kunde zu vertreten hat, ist der volle Preis für die vereinbarte Führung zu zahlen.
(8) Erscheint eine Gruppe zu einer Gruppenführung nicht, ist der volle Preis für die vereinbarte Führung zu zahlen.
(9) Der Kunde ist in allen Fällen berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der jeweils pauschalierte Betrag sei.
§ 8 Haftung
(1) Der Verein haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Gästeführung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
(2) Der Verein haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter empfohlen oder vermittelt werden (Busanbieter, Restaurants).
(3) Die Teilnahme an der Führung erfolgt auf eigene Gefahr, insbesondere das Betreten von denkmalgeschützten Gebäuden (Kontroll- und Führungstürmen) in den ehemaligen Grenzeinrichtungen.
(4) Eine Haftung des Vereins für andere Schäden als solche, die sich aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ergeben, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Stadtführers und nicht auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.
(5) Die Gästeführung übernimmt im Rahmen der Führung keine Aufsichtspflicht. Zu beaufsichtigende Personen (z.B. Schülergruppen) müssen von einer ausreichenden Zahl an Aufsichtspersonen während der gesamten Dauer begleitet werden, auch in den jeweils zu besichtigen Einrichtungen. Ist die Zahl der Aufsichtspersonen nach pflichtgemäßer Einschätzung des Gästeführers nicht ausreichend, kann er die Führung verweigern oder abbrechen. Im Falle der Verweigerung gilt eine Gruppe als nicht erschienen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, vereinbarte aber zu bemängelnde oder fehlende Leistungen der Gästeführung unverzüglich anzuzeigen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist deutsch.
(2) Gerichtsstand für sämtliche, sich zwischen den Vertragsparteien ergebende Rechtsstreitigkeiten ist – soweit dieses rechtlich zulässig vereinbart werden kann – Helmstedt.
(3) Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
(4) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. An die Stelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Gleichwohl ein Vertrag über eine Führung zwischen einem Kunden und dem Verein ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag oder ein Fernabsatzvertrag darstellen kann, besteht nach Maßgabe des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ein Widerrufsrecht nicht.
(6) Während des Buchungsvorganges erhobene, personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) werden vom Verein unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung der jeweiligen Buchung gespeichert und erforderlichenfalls Dritten zugänglich gemacht. Darüber hinaus werden Daten an Dritte nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen weitergegeben. Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit widerrufen. Nach vollständiger Durchführung der Buchung werden die Daten gelöscht, soweit die Aufbewahrung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.